Vermittlungsbedingungen Katzen
Einzelne Katzen vermitteln wir nicht in reine Wohnungshaltung, Ausnahme bilden hierbei jedoch ältere Tiere, die zuvor als reine Wohnungskatze gelebt haben und keine Artgenossen kennen.
Katzenbabies sollten bestenfalls auch nicht alleine leben; der Altersunterschied zwischen den Katzen sollte jedoch nicht allzu groß sein. Erfahrungswerte zeigen, dass die meisten Katzenjungtiere nach der Kastration Freigang benötigen.
Tiere, die noch zu jung für eine Kastration sind, geben wir mit einer Kastrationsverpflichtung ab:
Bei der Vermittlung verpflichten sich die Übernehmer, die Katze/n oder Kater bei Erreichen der Geschlechtsreife sofort kastrieren zu lassen.