Vermittlungsbedingungen für Hunde
Um unsere Hunde kennenzulernen, vereinbaren Sie einen Termin zum gemeinsamen Gassi gehen, welches mindestens beim ersten Mal von einem Betreuer des jeweiligen Tieres begleitet wird. Je nach Hund kann eine längere Kennenlernphase mit mehreren Spaziergängen notwendig sein, bis das Tier Vertrauen fasst und sich alleine von Ihnen führen lässt.
Anschließend findet ein Vermittlungsgespräch statt und mithilfe eines Fragebogens werden gewisse Eckdaten abgefragt. Nach einer positiven Entscheidung folgt ein Vorbesuch durch einen (ehrenamtlichen) Mitarbeiter, bei dem das neue Umfeld des Hundes geprüft wird und gegebenenfalls Tipps für das Zusammenleben mit dem neuen Familienmitglied gegeben werden.
Mietwohnung: Bitte beachten Sie, dass wir eine schriftliche Vermieterbescheinigung benötigen, in welcher die Haltung des Hundes erlaubt wird.
Sichergestellte Hunde:
Hierbei handelt es sich um Hunde, die durch das örtliche Ordnungsamt vom bisherigen Besitzer getrennt wurden und als gefährlich eingestuft sind. Diese Hunde unterliegen der Maulkorb- und Leinenpflicht auf öffentlichem Gelände. Die Vermittlung von sichergestellten Hunden obliegt nicht uns alleine. Der Interessent muss u.a. einen theoretischen Sachkundenachweis ablegen, mit dem Hund zusammen eine Wesenstest absolvieren und benötigt die Zustimmung für die Haltung von der Ortspolizeibehörde seines Wohnortes. Die ist nur ein Teil der Auflagen. Wir beraten bei konkretem Interesse hierzu gerne und vermitteln an kompetente Hundetrainer, die Hund und Adoptant auf die entsprechenden Auflagen vorbereiten können.